Erwachsene, die das Abitur nachholen, können unter verschiedenen Voraussetzungen von unterschiedlichen staatlichen Hilfen profitieren. Da es sich um einen zweiten Bildungsweg handelt, werden sie mit dem Bafög gefördert. Im Vergleich zu anderen Studiengängen muss das Bafög, das aufgrund des Abiturs gewährt wird, nicht zurückgezahlt werden.
Ein Anspruch auf die Ausbildungsförderung besteht nur dann, wenn die Teilnehmer des Abiturs nicht eigenständig für ihren Lebensunterhalt aufkommen können. Aus diesem Grund wird bei der Bearbeitung eines Bafög-Antrags sowohl das eigene Einkommen als auch das des Partners berücksichtigt. In vielen Fällen wird auch auf die finanziellen Verhältnisse der Eltern eingegangen. Das Einkommen der Eltern findet ausschließlich dann keine Beachtung, wenn diese nicht mehr unterhaltspflichtig sind. Die Altersgrenze für diese Ausbildungsförderung liegt bei 30 Jahren. Allerdings gibt es in mehreren Bundesländern Ausnahmen, durch die das Bafög auch an ältere Schüler gezahlt wird.
Das Bafög wird grundsätzlich nur für die Erstausbildung gezahlt. Zu dieser gehören Fachoberschulklassen ebenso wie Abendschulen und Kollegs. Auch Absolventen eines Fernabiturs können das Bafög erhalten, wenn sie die geltenden Voraussetzungen erfüllen.